Dienstag, 25. Juli 2017

Wahlprogramm 10.3

10.3 Soziale Arbeitswelt


Die AfD befürwortet einen gesetzlichen Mindestlohn, da er bei den jetzigen Verhältnissen die vergleichsweise schwache Position der Niedriglohnempfänger gegenüber den Interessen der Arbeitgeber stärkt.

Insbesondere erlaubt der Mindestlohn eine Existenz jenseits der Armutsgrenze und die Finanzierung einer, wenn auch sehr bescheidenen, Altersversorgung, die ansonsten im Wege staatlicher Unterstützung von der Gesellschaft zu tragen wäre. Mindestlöhne verhindern somit auch die Privatisierung von Gewinnen bei gleichzeitiger Sozialisierung der Armutskosten.

Der zunehmende Anteil von prekären Beschäftigungsverhältnissen wirkt sich negativ auf den Wohlstand aus. Daraus entstehen Negativwirkungen für die Demografie. Zudem leidet der Aufbau der eigenen Altersvorsorge.

Die AfD fordert deshalb auch eine gesetzliche Obergrenze von 15 Prozent Beschäftigten mit Leih- oder Werkverträgen in Unternehmen.

Leiharbeit muss nach einer sechsmonatigen Beschäftigungszeit einer festen Anstellung gleichgestellt werden. Zeitarbeitsverträge dürfen nur einmal verlängert werden. Sie dürfen nur unter festgelegten Bedingungen abgeschlossen werden.



Analyse:


Was Mindestlöhne tatsächlich nicht bringen, hat das Bundes-Nahles bereits unter Beweis gestellt. Das Problem des anwachsenden Prekariats gibt es seit der Wiedervereinigung und der damit einhergehenden Ost-Erweiterung Europas. Das Gebiet der alten BRD wurde erst mit Billigarbeitskräften aus der ehemaligen DDR geflutet, die die Löhne der westdeutschen Arbeiter auf dem Stand der Jahre vor der Wiedervereinigung einfroren, und den Niedriglohnsektor auf das Niveau der ehemaligen DDR herabzogen. Selbiges geschah nach der Öffnung nach Osten erneut, so dass sich unser inzwischen vom Niedrig- zum Niedrigstlohnsektor mutierter Arbeitsmarkt für Billigkräfte mit fallender Tendenz dem osteuropäischem Niveau nähert. Da deutsche Mindestlöhne durch geschickte Ausnutzung der EU-Gesetze unterlaufen werden (indem zum Beispiel "Gäste" gegen ein geringes Dankeschön bei der Arbeit "helfen"), können deutsche Lohnabhängige ihren Lebensunterhalt mit nur einem Monatslohn nicht mehr bestreiten, und sind entweder auf einen Zweit- und Drittjob oder, ersatzweise, auf staatliche Hilfe in Form von ALG II ("Aufstocker") angewiesen.

Dieser Misere kann mit Mindestlöhnen aber nicht adäquat begegnet werden - nur eine völlige Neuausrichtung des gesamteuropäischen Arbeitsmarktes kann hier eine grundlegende Wende bringen. Nur wenn ein europaweit einheitlicher Mindestlohn eingeführt wird, dessen strikte Einhaltung von allen EU-Ländern rigoros kontrolliert und jeder Verstoß dagegen empfindlich geahndet wird, kann es Lohngerechtigkeit im Euroraum geben.

Dass sich der zunehmende Anteil prekärer Beschäftigungsverhältnisse negativ auf den Wohlstand auswirken würde, ist nicht wahr. Gerade durch die Zunahme der prekären Arbeitsverhältnisse steigt der Wohlstand ins Unermessliche! Erst wenn alle Beschäftigungsverhältnisse im Niedrigstlohnsektor angesiedelt sind, hat der Wohlstand sein maximales Ausmaß erreicht. Dass dabei die Arbeitnehmer auf der Strecke bleiben, kann man ja nicht der Wirtschaft ankreiden, die nur virtuos mit den Mechanismen der freien Marktwirtschaft spielt, und nicht auf ein paar Kollateralschäden Rücksicht nehmen kann. Ein wenig Schwund gibt es immer - wichtig ist nur, dass er nicht auf der Gewinnseite zuschlägt...

Leiharbeit ist eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für arbeitslose Verwaltungsfuzzies, die mit der Vermietung menschlichen Materials Gewinne erzielen, für die die vermieteten Arbeitssklaven und die Verbraucher anteilig aufkommen müssen. In diesem Sinne: Leiharbeit muss europaweit verboten werden, da man Menschen nicht gegen Entgelt an Dritte vermieten darf - Zuhälterei ist eine Straftat!

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