Dienstag, 25. Juli 2017

Wahlprogramm 10.7

10.7 Gesicherte Einlagen bei Bankinsolvenzen


Die AfD fordert, dass die Kunden das Recht auf Konten haben, die die Geldinstitute im Sondervermögen halten müssen. Diese Vermögen sind im Fall einer Bankinsolvenz geschützt. Bereits jetzt werden Aktien als Sondervermögen (Treuhandvermögen) bei Geldinstituten gehalten.



Analyse:


Um es kurz zu machen: Das Rad, das die AfD hier neu erfunden zu haben vorgibt, heisst Einlagensicherung und existiert seit Jahrzehnten. Allerdings sind Einlagen pro Person nur bis zu einer Höchstsumme von 100.000 Euro gesichert, was dem normalen Bürger reichen würde, einen gehobenen Lebensunterhalt für mindestens zehn Jahre zu bestreiten (die Grundsicherung liegt aktuell bei 4.800 Euro im Jahr...).

Was tatsächlich gesetzlich festgelegt werden sollte, wäre eine Regelung, dass dem Wirtschaftskreislauf größere Summen als 50.000 Euro weder entzogen noch auf Konten geparkt und gehortet werden dürfen. Wer Werte aus dem Kreislauf zieht, muss diese möglichst schnell wieder in den Kreislauf zurückführen.

Geld horten darf sich nicht lohnen!

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