Mittwoch, 26. Juli 2017

Wahlprogramm 11.8

11.8 Gerechtigkeit beim Arbeitslosengeld


Seit der Sozialrechtsreform 2005 (Hartz-Reform) wird bei der Festlegung der Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II und – von geringfügiger Stufung abgesehen – der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I nicht berücksichtigt, ob und gegebenenfalls wie lange der Betroffene zuvor sozialversicherungspflichtig erwerbstätig war. Nach in der Regel zwölf Monaten erhalten ehemals langjährig Erwerbstätige Arbeitslosengeld II in gleicher Höhe und für die gleiche Zeitdauer Leistungen wie Arbeitslose, die noch nie zuvor Beiträge an die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Dies stellt eine Geringschätzung der langjährigen Beitragszahler dar.

Die AfD setzt sich für eine Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I in Abhängigkeit von der Dauer der Vorbeschäftigung ein. Der Selbstbehalt bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II ist sanktionsfrei zu erhöhen.

Dies ist ein Gebot der Gerechtigkeit, um unterschiedliche Erwerbsbiografien bei Arbeitslosigkeit auch differenziert zu behandeln.



Analyse:


Wie man nachlesen könnte, wenn man denn wollte, wird das Arbeitslosengeld Eins sehr wohl nach der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses errechnet. Dass man die zugrundeliegenden Gesetze seinerzeit änderte, wurde damals mit denselben an den Haaren herbeigezogenen Argumenten begründet, die die AfD heute zu Felde führt. Damals wie heute ging es darum, "Schmarotzern" das Besteigen der "sozialen Hängematte" so schwer wie möglich machen. Die SPD-grüne Koalition verzichtete aber zumindest darauf, den Reichsarbeitsdienst neu auflegen zu wollen.

Welchen Selbstbehalt meint die AfD hier genau - das Schonvermögen, oder die Anrechnung eines erzielten Einkommens auf die gegebenenfalls von der BA zu erbringenden Leistungen? Ohne genauer zu werden, erschliesst sich dem Leser nicht, um was es der AfD eigentlich geht. Ist es zuviel verlangt, klipp und klar zu sagen, was man genau möchte?

Warum sollte man Ansprüche auf die gesetzlich garantierte Grundsicherung differenzieren? Wer Mehrbedarfe nachweisen kann, erhält doch bereits die dafür vorgesehenen Zuschläge mit dem monatlichen Regelsatz ausbezahlt. Es gilt also einmal mehr: Was will die AfD im konkreten Fall eigentlich?

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