Mittwoch, 26. Juli 2017

Wahlprogramm 12.9

12.9 Gesundheitskarte und E-Health-Gesetz


Medizinische Behandlungsdaten müssen aufgrund ihrer hohen Sensibilität den höchstmöglichen Schutz genießen. Die elektronische Gesundheitskarte (eGK), auf der bisher nur Versichertendaten gespeichert sind, soll in einer weiteren Ausbaustufe ein Schlüssel zu einer zentralen Datenbank sein, in der neben diagnostischen Unterlagen und Untersuchungsergebnissen alle Informationen aller behandelnden Ärzte über den Patienten (Patientenakten) zusammengetragen werden.

Die AfD lehnt die Schaffung einer solchen zentralen Datenbank zur Speicherung sensibler Gesundheitsdaten ab.

Wir befürworten aber die Speicherung eines Notfalldatensatzes, einschließlich eines Medikamentenplans und einer Patientenverfügung, direkt auf der Karte. Für die Speicherung und den Austausch weiterer Gesundheitsdaten schlagen wir, neben dem Datenaustausch in Praxisverbünden, die Schaffung eines elektronischen Gesundheitspasses vor, bei dem die Daten nicht zentral, sondern direkt auf dem Medium gespeichert werden. In allen Fällen darf dies nur auf freiwilliger Basis erfolgen.



Analyse:


Der Gedanke, die umfassende Krankheitsgeschichte des Versicherten auf dem Datenträger der Versichertenkarte festzuhalten, ist ja erst einmal nichts Verwerfliches, und könnte im Jahr etliche Wälder vor der Papiermühle bewahren. Wichtig ist eher, wer Zugang zu den gespeicherten Daten erhält, und wer welche Daten wie nutzen darf - der Missbrauch zur Personalisierung von Kosten und Kassenbeiträgen anhand der gesammelten Daten sollte zum Beispiel nicht statthaft sein. Von der Einführung zusätzlicher Karten sollte man - schon der Umwelt wegen - verzichten. Je mehr Datenträger, desto größer das Risiko, dass einer oder mehrere davon verloren gehen, und von Dritten für kommerzielle oder gar kriminelle Zwecke missbraucht werden.

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