Freitag, 28. Juli 2017

Wahlprogramm 15.1

15.1 Wasserversorgung gehört in die öffentliche Hand


Die AfD befürwortet die kleinteilige Wasserversorgung durch Kommunen und Zweckverbände. Das Eigentum an den Wasserressourcen, den Förderanlagen, der Wasseraufbereitung und am Verteilnetz muss in öffentlicher Hand und damit in den Händen der Bürger verbleiben.

Eine EU-weite Liberalisierung und Kommerzialisierung des Wassermarkts lehnt die AfD entschieden ab.

Eine generelle Privatisierung des Wassers oder der Wasserwerke, die durch Richtlinien der EU angeregt werden, darf es nicht geben. Brunnen privater Grundstückseigentümer, die hieraus ihr Trinkwasser gewinnen, sind hiervon ausgenommen.



Analyse:


Man würde der AfD ja liebend gern zustimmen, wenn man denn wüsste, welche Interessen sie mit ihrem angeblichen "Engagement" wirklich verfolgt...

Generell gilt: Wasser und Rohstoffe kann man nicht privatisieren - die Ressourcen der Erde gehören der gesamten Menschheit. Schürf- und Bohrrechte dürfen nur vergeben werden, wenn die Menschheit für die Entnahme von Ressourcen adäquat entschädigt wird, und der Erlös der Allgemeinheit zugutekommt. Dass sich im wirklichen Leben eine wesentlich egozentrischer gestaltete Ausbeutungsmentalität eingebürgert hat, bedeutet nicht, dass eine handvoll raffgieriger Menschen dazu legitimiert wäre, den gesamten Planet unter sich aufteilen zu dürfen. Sie haben durch einseitige Handlungen nur das vorgegeben, was Herrscher und Regierungen ihnen nach der Schaffung von Tatsachen nachträglich genehmigen mussten, da es da bereits zu spät war, noch regulierend eingreifen zu können.

Es geht also um wesentlich mehr als um eine privatwirtschaftliche Jammerei ob bedrohter oder bereits verlorener Pfründe - es geht um ein Grundrecht der Menschheit gegenüber den Privatinteressen einer kleinen Elite, die meint, sich ungeachtet der Rechte aller anderen Menschen nehmen zu können, was ihr Herz begehrt.

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