Freitag, 28. Juli 2017

Wahlprogramm 15.5

15.5 Tierschutz: Tierquälerisches Schlachten verbieten


Die AfD setzt sich für eine mitfühlende und würdevolle Behandlung aller Tiere ein. Dies bezieht sich auf die Haltung, den Transport und die Schlachtung. Tierschutzgesetze müssen gleichermaßen für alle gelten.

Den Handel, die Bewerbung und die Einfuhr von Fleisch aus tierquälerischer Schlachtung (Schächten) lehnt die AfD ab.

Wir fordern eine ersatzlose Streichung des § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG. Länder wie Schweden, Niederlande, Schweiz, Polen, Norwegen, Island, Liechtenstein und Dänemark sind für uns in dieser Hinsicht Vorbild.



Analyse:


Hierzu sollte man sich erst einmal informieren, was Schächten überhaupt ist. Meines Erachten sterben Lebewesen beim langsamen Verbluten auch keinen qualvolleren Tod als in einer industriellen Massentötungsmaschine, in der die Tiere vor der Erlösung durch ein Bolzenschussgerät extremem Stress ausgesetzt sind, oder die schleichende Bleivergiftung, an der angeschossenes Jagdwild mitunter jämmerlich krepieren muss.

Ich kann mich allerdings des Eindrucks nicht erwehren, dass es der AfD hier einmal mehr nicht um die Interessen der Tiere geht, für die sie sich vorgeblich einsetzt, sondern darum, allen Muslimen und Juden die vom Grundgesetz garantierte Ausübung ihres Glaubens durch die Hintertür zu verbieten, respektive dadurch zu verleiden, dass man ihnen den Fleischverzehr unmöglich macht.

Dass das mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, und die AfD mit dieser Forderung einmal mehr beweist, dass sie außerhalb der Grenzen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht, da sie Rechte von Minderheiten nicht anerkennen will, muss den Verfassern dieses Wahlprogramms beim Schreiben bekannt gewesen sein. Menschen, die vorsätzlich verfassungsfeindliches Gedankengut in Umlauf bringen, sollte man mit äußerster Skepsis gegenübertreten - aber auch das haben wir bei der Analyse dieses Wahlprogramms schon so oft festgestellt, dass es langsam ermüdend wird, immer wieder darauf hinweisen zu müssen...

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