Freitag, 28. Juli 2017

Wahlprogramm 15.6.2

15.6.2 Alte Kultursorten erhalten


Alte Kultursorten gehören zum kollektiven Eigentum aller Menschen. Dennoch müssen hohe Gebühren für die Anmeldung uralter Sorten gezahlt werden, wenn diese vermarktet werden sollen. Diese Klausel im Saatgutverkehrsgesetz schützt große Konzerne vor der Konkurrenz durch Kleinbetriebe. Durch die Erlaubnis, alte Kultursorten lizenzfrei vermehren zu können, wird die Sortenvielfalt beim Endverbraucher breiter werden.

Die AfD fordert die Aufhebung aller Handelsbeschränkungen für alte Nutzpflanzensorten.



Analyse:


Anstatt einmal mehr mit erhobener Stimme Forderungen aufzustellen, könnte die AfD sich doch ausnahmsweise einmal dazu entschließen, etwas wesentlich Produktiveres zu tun, und die alten Sorten ihrer Wahl selbst evaluieren zu lassen. Dann käme sie möglicherweise wie die im Link zitierten thüringischen Bauern darauf, dass das gar nicht so kompliziert und teuer ist, wie sie es hier fälschlicherweise behauptet.

Ach ja: Wozu die Aufhebung von Handelsbeschränkungen, wenn das Angedachte nur im Rahmen einer von der Außenwelt abgeschotteten Wirtschaft funktionieren kann?

Keine Kommentare: