Montag, 17. Juli 2017

Wahlprogramm 1.9

1.9 Parteienfinanzierung dem Verfassungsrecht anpassen


Mit der Parteienfinanzierung haben sich die etablierten Parteien ab 1954 eine ständig wachsende Finanzausstattung verschafft. Die „staatliche Teilfinanzierung“ in Höhe von jährlich ca. 160 Millionen Euro wird durch eine verdeckte Parteienfinanzierung von mittlerweile über 600 Millionen Euro bei weitem übertroffen. So halten wir zum Beispiel die für jeden Bundestagsabgeordneten zur Verfügung stehende „Mitarbeiterpauschale“ von 20.000 Euro monatlich für deutlich überhöht. Hier wird keine wissenschaftliche Beratung geleistet, sondern eine Armee von Parteisoldaten bezahlt.
Die AfD will die staatliche Parteienfinanzierung neu regeln und deutlich reduzieren.
Alle Mittel der Parteienfinanzierung sollen entgegen derzeitiger Praxis der unbeschränkten Kontrolle der Rechnungshöfe unterliegen. Unabdingbar ist auch eine restriktive und Korruption vermeidende Neuordnung der Spendenregelungen. Ferner soll den deutschen Parteien endlich die Beteiligung an Unternehmen, insbesondere Medienunternehmen, sowie die Annahme von Firmenspenden verboten werden.



Analyse:


Es wäre angebracht, derartige Anschuldigungen mit Nachweisen zu belegen. Wie kommt die AfD (die 2016 eine staatliche Teilfinanzierung von € 6.132.479,13 erhielt) auf bei weitem mehr als 600 Millionen Euro? Dass Abgeordnete Recherchen, Informationsbeschaffung und Öffentlichkeitsarbeit nicht vollumfänglich selbst erledigen können, sollte jedem unvoreingenommenen Menschen einleuchten. Abgesehen davon, dass die Mitarbeiterpauschale von derzeit 19.913 (nicht 20.000) Euro nicht an den Abgeordneten, sondern direkt an die beschäftigten Mitarbeiter geht, wird sie auch sicher nicht von allen Abgeordneten voll ausgeschöpft. Menschen wegen ihrer Tätigkeit als Angestellte eines Bundestagsabgeordneten zu Mitgliedern einer "Armee von Parteisoldaten" zu erklären, geht meines Erachtens ein paar Schritte zu weit.

Zu Absatz 2: Um ihre Wünsche zu realisieren, müsste die AfD eine Mehrheit im Bundestag haben.

Dass alle Parteispenden ab 500 Euro offengelegt werden müssen, würde auch ich befürworten. Ob das allerdings die Korrumpierbarkeit der Politiker(innen) zu reduzieren imstande wäre, ist eher eine Glaubenssache denn eine empirisch belegbare Vermutung...

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