Donnerstag, 20. Juli 2017

Wahlprogramm 4.3

4.3 Jugendstrafrecht


Die Sicherheitslage verschärft sich vor allem in Ballungsgebieten dramatisch. Eine besondere Rolle hierbei spielen gerade junge Täter, denen derzeit ein geradezu zahnloses Recht gegenübersteht. Erzieherische Erfolge in diesem Segment lassen sich erfahrungsgemäß nur durch sofortige Inhaftierung der Täter schwerer Delikte erreichen.

Wir fordern daher eine entsprechende Änderung der einschlägigen Gesetze, insbesondere des Haftrechts. Wegen der immer früher einsetzenden kriminellen Entwicklung muss das Strafmündigkeitsalter auf zwölf Jahre abgesenkt und mit dem Erreichen der Volljährigkeit auch das Erwachsenenstrafrecht Anwendung finden.



Analyse:


Ist das so? Die Statistik der vergangenen 25 Jahre zeigt, dass es 1993 die meisten Straftaten im gegebenen Zeitraum gab - 378.087 mehr als 2016. Aus dem Anstieg der Straftaten zwischen 1991 und 1993 um knapp 2 Millionen könnte man, analog zu den Behauptungen der AfD, schließen, dass durch den Beitritt Ostdeutschlands die Zahl der Straftaten um gut ein Drittel anstieg. Was selbstverständlich ebenso Unfug ist, wie die Behauptung der AfD, dass ein signifikanter Anstieg der Kriminalität (gegenüber wann?) stattfand. Man sollte dabei bedenken, dass durch den Beitritt der DDR auch die Zahl der Bundesbürger erheblich anstieg, was natürlich auch für den Bevölkerungszuwachs der vergangenen Jahre zutrifft. Betrachtet man die Zahlen in Korrelation zur Bevölkerungszahl, ist die Anzahl der Straftaten während der letzten Jahre sogar geringfügig zurückgegangen.

Daraus ableiten zu wollen, nun auch Kinder einsperren zu müssen, ist reichlich überzogen, zeigt aber auch sehr schön, welch Geistes Kind die Verfasser dieses Schriftstückes wirklich sind...

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