Freitag, 21. Juli 2017

Wahlprogramm 4.9

4.9 Erstattungsfähigkeit vorgerichtlicher Inkassokosten gesetzlich unterbinden


Inkassobüros stellen Schuldnern regelmäßig horrende Kosten dafür in Rechnung, dass sie Gläubigern deren ureigene Arbeit der Schuldnerverwaltung und vorgerichtlicher Forderungsbeitreibung abnehmen. Dem soll – mit Ausnahme zugunsten der rechtsberatenden Berufe – ein Riegel vorgeschoben werden. Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gilt der Grundsatz, dass der jeweilige Gläubiger einer Forderung diese selbst zu verwalten und gegebenenfalls auch beizutreiben hat: Das Mahnwesen unterfällt dem originären Geschäftsbereich eines kaufmännisch eingerichteten Gewerbebetriebs. Die durch Einschaltung eines Inkassounternehmens verursachten Kosten sind dem Schuldner daher grundsätzlich nicht zuzurechnen. Grundsätzlich obliegt das Forderungsmanagement dem Gläubiger auf eigene Kosten selbst. Gleichwohl werden in der Praxis unter Ausnutzung von Regelungslücken in der Rechtsprechung Schuldnern nach wie vor völlig überzogene Kosten für Inkassoleistungen bei der Forderungsbeitreibung, auch zu Zwecken der Einschüchterung, in Rechnung gestellt. Die AfD fordert eine gesetzliche Regelung, dass die Beitreibung von Forderungen als originäre Aufgabe eines jeden Gläubigers keinesfalls dem Schuldner durch Einschaltung Dritter, insbesondere von Inkassobüros, aufgebürdet werden darf. Dies gilt nur insoweit nicht, als die Einschaltung eines Rechtsanwaltes insbesondere zur Vorbereitung einer gerichtlichen Beitreibung unabdingbar erforderlich ist. Dessen Gebühren sind bereits gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt.



Analyse:


Offensichtlich wussten die Verfasser des Wahlprogramms nicht, wie man Wikipedia aufruft, ansonsten wären sie in dem Artikel über Inkassounternehmen von einer ganzen Lawine einschlägiger Verweise auf geltendes Recht gestoßen, die fein säuberlich alle einschlägigen Paragrafen aufzählen, aufgrund derer das deutsche Abmahnwesen legal seiner Tätigkeit nachgeht.

Lesen bildet und beseitigt - als mehr oder minder erwünschte Nebenwirkung - chronische Scheuklappen!

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