Freitag, 21. Juli 2017

Wahlprogramm 5.2

5.2 Zuwanderung muss nach unseren Regeln stattfinden


Die Zuwanderung kann die Probleme der sozialen Sicherungssysteme, die in Deutschland durch den Geburtenrückgang entstanden sind und in Zukunft in verschärfter Form in Erscheinung treten werden, nicht lösen. Vielmehr werden die bestehenden Probleme durch die derzeitige Art und das Ausmaß der Zuwanderung verschärft.

Die Grenzen müssen umgehend geschlossen werden, um die ungeregelte Massenimmigration in unser Land und seine Sozialsysteme durch überwiegend beruflich unqualifizierte Asylbewerber sofort zu beenden.

Eine erfolgreiche Anpassung all dieser Menschen, darunter ein beträchtlicher Anteil von Analphabeten, ist unmöglich. Wir brauchen über mehrere Jahre diesbezüglich eine Minuszuwanderung.

Vorrang vor Zuwanderung haben familien- und bevölkerungspolitische Maßnahmen, insbesondere eine „aktivierende Familienpolitik“, aber auch die Reduzierung der Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte aus Deutschland.

Wir wollen selbst entscheiden, wer zu uns kommt, und ausschließlich qualifizierten Zuzug nach Bedarf zulassen.

Über Qualität und Quantität einer Einwanderung selbst zu bestimmen, ist herausragendes Merkmal staatlicher Souveränität; das muss auch für Deutschland gelten.

Einen Asylantrag soll nur stellen dürfen, wer seine Identität nachweist. Alle abgelehnten Asylbewerber sind in ihre Herkunftsländer zurückführen. Der Bund soll dafür zuständig werden, um eine einheitliche Verwaltungspraxis zu gewährleisten und die Verweigerungshaltung nicht kooperativer Bundesländer zu überwinden. Wir fordern zudem eine jährliche Mindestabschiebequote.

Sollten sich die Herkunftsländer weigern, ihre Bürger wieder einreisen zu lassen, muss auf diese Länder Druck ausgeübt werden, zum Beispiel durch die Einstellung der Entwicklungshilfe. Hilfsweise müssen die Migranten in aufnahmebereite Drittstaaten überführt werden.



Analyse:


Wie im Verlauf des gesamten Wahlprogramms werden auch hier wieder Asyl und Zuwanderung munter durcheinander gemixt, um den Leser derart zu verwirren, dass er am Schluss nicht mehr weiß, um was es eigentlich geht. Dass die bestehenden Probleme zum Beispiel durch die derzeitige Art und das Ausmaß der Zuwanderung verschärft würden, sollte die AfD zuerst einmal schlüssig nachweisen, bevor sie mit alternativen Fakten Betteln und Hausieren geht.

Dass der AfD der Unterschied zwischen Asylsuchenden und Zuwanderern, die wir übrigens selbst als Gastarbeiter in die BRD holen, nicht kennt, muss sie nicht in jedem zweiten Satz hervorheben - dieses auf Lernresistenz zurückzuführende Wissensdefizit ist hinlänglich bekannt. Was das Bitten um Asyl mit Massenimmigration zu tun hat, erschliesst sich niemandem, der in der Schule aufgepasst hat: Wer Schutz vor Verfolgung sucht, flieht nicht aus seiner Heimat, um sich in der Ferne niederzulassen, sondern um Schutz für Leib und Leben zu erlangen, und würde liebend gern in seine Heimat zurückkehren, wo er Hab und Gut zurücklassen musste. Wer zuwandert (immigriert), tut das mit der Absicht, im Ausland Geld zu verdienen, und gegebenenfalls auch seinen Lebensabend dort zu verbringen, wo er sein Geld verdient hat.

Während Immigranten nur bei Erfüllung gesetzlich festgelegter Auflagen einreisen dürfen, und ihr Aufenthaltsrecht in der Regel nur befristet ist, wird Asyl für die Zeit gewährt, in der im Heimatland des Asylsuchenden Gefahr für dessen Leib und Leben besteht. Wer diesen simplen Sachverhalt partout nicht auf die Reihe bekommt, sollte auf dubiose Forderungen, die auf die vorsätzliche Verwechslung der Begriffe Zuwanderer/Immigranten und Asylsuchende zurückzuführen sind, lieber verzichten, anstatt mit Gewalt beweisen zu wollen, dass er/sie nicht ernst zu nehmen ist.

Bei der "Integration" muss man also fein säuberlich zwischen den Menschen unterscheiden, die freiwillig zu uns kommen, und denen, die auf der Flucht sind, und nur einen sicheren Ort suchen, an dem sie bis zur Besserung der Zustände in ihrer Heimat verharren können. Letztere sollten sicherlich in die Lage versetzt werden, mit den Einheimischen kommunizieren zu können (Sprachkurse für Anfänger), während man von Ersteren durchaus erwarten kann, dass sie sich die Sprache des Gastlandes in einer Form aneignen, die über den Anfängerstatus hinausgeht. Selbes gilt auch für die weitere Ausbildung - wer als Arbeitskraft in die BRD kommt, muss für seine Tätigkeit ausreichend qualifiziert sein. Im Gegensatz zu den Zuwanderern benötigen Schutzsuchende keine Ausbildung, eine eventuell angestrebte Qualifikation darf also von keiner der beiden Seiten erzwungen werden, sondern beruht auf gegenseitiger Freiwilligkeit.

Eine Rückführung in Länder, die sich im Kriegszustand befinden oder von einem Unrechtsregime dominiert werden, verstößt gegen die Genfer Konvention, respektive die UN-Charta. Wer das fordert, kann es mit den Menschenrechten nicht sehr ehrlich meinen. Auch eine Überführung in Drittstaaten wäre selbst dann völkerrechtswidrig, wenn es Staaten gäbe, die Asylsuchende aus sicheren Drittstaaten aufzunehmen bereit wären. Der EU-Deal mit der Türkei zeigt deutlich auf, dass solche Mauscheleien nicht nur völkerrechtlich bedenklich, sondern auch mit horrenden Kosten verbunden sind. Wer sich sonst so vehement wie die AfD gegen Steuerverschwendung ausspricht, und das sogar unter Strafe zu stellen gedenkt, sollte schon mal für ein paar Tage in der nächsten JVA probesitzen...

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