Freitag, 21. Juli 2017

Wahlprogramm 5.3

5.3 Die Türkei gehört nicht in die EU


Einen EU-Beitritt der Türkei lehnen wir ebenso strikt ab wie Visaerleichterungen oder gar Visafreiheit für türkische Staatsbürger.

Privilegien für türkische Staatsangehörige, die auf längst überholten Verträgen beruhen – z.B. Kranken-Mitversicherung von Eltern im Sozialversicherungsabkommen oder ihre ausländerrechtliche Bevorzugung nach dem sogenannten Assoziationsratsbeschluss 1/80 – müssen beendet werden. Das ganze entsprechende Abkommen der EU mit der Türkei aus dem Jahr 1963 ist aufzukündigen.



Analyse:


Dieser Unterpunkt dürfte inzwischen aufgrund der aktuellen politischen Geschehnisse obsolet sein.

Auch hier fordert die AfD auf ein Neues, multilaterale Verträge durch eine unilaterale Aufkündigung zu brechen, ohne sich Gedanken darüber zu machen, welche Konsequenzen das für die BRD hat. Dass der BRD durch solch ein unberechenbares Handeln nicht nur erhebliche finanzielle Nachteile entstünden, die letztendlich aus Steuermitteln bestritten werden müssten (=> JVA, Probesitzen), kommt der AfD scheinbar ebensowenig in den Sinn, wie die Folgen des Gesichtsverlustes der BRD auf der internationalen Bühne - wer würde mit der BRD noch verhandeln, wenn er damit rechnen muss, dass dem Verhandlungspartner in der nächsten Woche in den Sinn kommen könnte, das ratifizierte Abkommen wieder über den Haufen werfen zu wollen?

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