Freitag, 21. Juli 2017

Wahlprogramm 5.9

5.9 Anpassung ist die Aufgabe des Einwanderers, nicht der „Gesellschaft“


Jeder Migrant oder Einwanderer, dem wir ein dauerhaftes Bleiberecht zugestehen, hat eine Bringschuld, sich seiner neuen Heimat und der deutschen Leitkultur anzupassen, nicht umgekehrt.

Die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung darf nur derjenige erhalten, an dessen dauerhaft erfolgreicher Assimilation und Loyalität zu seiner neuen Heimat keine Zweifel bestehen.

Eine Absenkung der schulischen und beruflichen Anforderungen, um Einwanderern die Anpassung an das hiesige Bildungsniveau und den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern, darf es nicht geben.



Analyse:


Das mag man bei Einwanderern so sehen, für Asylsuchende gilt es aber nicht. Dumm, wenn man sich vehement gegen die Erkenntnis sträubt, dass ein Asylbewerber nicht aus wirtschaftlichen Gründen aus seiner Heimat geflohen ist, sondern nur den nachvollziehbaren Wunsch hatte, nicht ermordet werden zu wollen.

Dass die Verfasser des Wahlprogramms aber von ihrer eigenen Verwirrungstaktik so durcheinander gebracht wurden, dass sie nun schon darüber sinnieren, dass ein Asylbewerber möglicherweise einmal Wert auf eine Einbürgerung in die BRD legen könnte, hat schon theatralische Züge. Auf den Rest der rein spekulativen Erwägungen der Autoren muss man nicht eingehen - die sprechen für sich selbst.

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