Samstag, 22. Juli 2017

Wahlprogramm 6

6. Der Islam im Konflikt mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung


Der Islam gehört nicht zu Deutschland. In der Ausbreitung des Islam und der Präsenz von über 5 Millionen Muslimen, deren Zahl ständig wächst, sieht die AfD eine große Gefahr für unseren Staat, unsere Gesellschaft und unsere Werteordnung. Altkanzler Schmidt hat in seiner politischen Bilanz diesen Umstand richtig erkannt und bereits 2008 formuliert: „Wer die Zahlen der Muslime in Deutschland erhöhen will, nimmt eine zunehmende Gefährdung unseres inneren Friedens in Kauf.“

Ein Islam, der unsere Rechtsordnung nicht respektiert oder sogar bekämpft und einen Herrschaftsanspruch als alleingültige Religion erhebt, ist mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Deutschlands nicht vereinbar.

Viele Muslime leben rechtstreu (und integriert) und sind geschätzte Mitglieder unserer Gesellschaft. Die AfD will jedoch verhindern, dass sich abgeschottete islamische Parallelgesellschaften weiter ausbreiten, in welchen muslimische ,,Friedensrichter“ Rechtsvorschriften der Scharia anwenden und das staatliche Monopol der Strafverfolgung und Rechtsprechung unterlaufen.

Die AfD erkennt uneingeschränkt die Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit an. Sie fordert jedoch, der Religionsausübung (gemäß Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 Abs. 1 Weimarer Reichsverfassung) Schranken zu setzen durch staatliche Gesetze, die Menschenrechte und unsere Werte. Staatliches Recht steht im säkularen Staat über religiösen Geboten und Traditionen. Islamkritik, auch religiöse Satire (und Karikaturen), sind im Rahmen der allgemeinen Gesetze rechtmäßig. Sie sind Ausfluss des Grundrechts der freien Meinungsäußerung und der Kunstfreiheit.

Einer Diffamierung rationaler Religionskritik als „Islamophobie“ oder „Rassismus“ tritt die AfD entgegen. Wir fordern jedermann dazu auf, solche Polemik durch intellektuellen Diskurs zu ersetzen.

Verfassungsfeindlichen Vereinen, die nach Art. 9 Abs. 2 Grundgesetz zu verbieten sind, ist der Bau und Betrieb von Moscheen wegen der konkreten Gefahr zu untersagen, dass Imame dort Lehren verbreiten, die zu einer gegen unsere Rechtsordnung gerichteten politisch-religiösen Radikalisierung von Muslimen beitragen.

Wir wollen verhindern, dass sich Muslime bis zum gewaltbereiten Salafismus und Terror radikalisieren. Auch die Finanzierung des Baus und Betriebs von Moscheen durch islamische Staaten oder ausländische Geldgeber bzw. deren Mittelsmänner soll unterbunden werden.

Islamische Staaten wollen durch den Bau und Betrieb von Moscheen den Islam in Deutschland verbreiten und ihre Macht vergrößern. Sie führen und unterstützen einen Kulturkrieg. So ist die Abhängigkeit der rund 900 Ditib-Moscheen und ihrer Imame vom staatlichen „Amt für Religiöse Angelegenheiten“ der Türkei (Diyanet) nicht hinnehmbar. Über die Ditib übt die autoritäre Türkei starken Einfluss auf viele in Deutschland lebende Bürger türkischer Herkunft aus. Sie behindert dadurch deren Anpassung an unsere Gesellschaft und gefährdet die Loyalität zu unserem Staat.

Das Minarett lehnt die AfD als islamisches Herrschaftszeichen ebenso ab wie den Muezzin-Ruf, nach dem es außer dem islamischen Allah keinen Gott gibt. Es handelt sich hierbei um religiösen Imperialismus.

Minarett und Muezzin-Ruf stehen im Widerspruch zu einem toleranten Nebeneinander der Religionen, das die christlichen Kirchen, jüdischen Gemeinden und andere religiöse Gemeinschaften in der Moderne praktizieren.

Imame müssen sich vorbehaltlos zu unserem Grundgesetz bekennen. Die Predigten in Moscheen in Deutschland sollen in deutscher Sprache gehalten werden. Imame, die gegen das Grundgesetz agitieren, erhalten ein Predigtverbot und werden bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen abgeschoben.

Die islamtheologischen Lehrstühle an deutschen Universitäten sind abzuschaffen und die Stellen der bekenntnisneutralen Islamwissenschaft zu übertragen.

Die AfD lehnt es ab, islamischen Organisationen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen, weil sie die rechtlichen Voraussetzungen – eine ausreichende Repräsentanz, die Gewähr der Dauer und die Achtung des freiheitlichen Staatskirchenrechts – nicht erfüllen. Die Anerkennung der Religionsfreiheit, der weltanschaulichen Neutralität des Staates und der Gleichwertigkeit der Religionen, welche das Staatskirchenrecht verlangt, sind dem Islam fremd.

Die AfD fordert ein allgemeines Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit und im öffentlichen Dienst.

Burka und Niqab errichten durch die Gesichtsverhüllung eine Barriere zwischen der Trägerin und ihrer Umwelt und erschweren damit das Zusammenleben in der Gesellschaft. Ein Verbot ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2014 auch rechtmäßig.

Im öffentlichen Dienst soll kein Kopftuch getragen werden, in Bildungseinrichtungen weder von Lehrerinnen noch von Schülerinnen in Anlehnung an das französische Modell.

Der im Grundgesetz garantierten Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie der freien Entfaltung der Persönlichkeit widerspricht das Kopftuch als religiös-politisches Zeichen der Unterordnung von Muslimas unter den Mann. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2015, nach dem ein generelles Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen verfassungswidrig sei, betrachtet die AfD als ein Hindernis für eine erfolgreiche Integrationspolitik.

Die AfD verlangt, eine standesamtliche Eheschließung vor jeder religiösen Trauung rechtlich wieder für verbindlich zu erklären. Religiöse Trauungen können diese staatsrechtliche Voraussetzung zur Anerkennung einer Ehe nicht ersetzen.

Das Verbot der religiösen Voraustrauung, etwa durch Imame, soll wieder in Kraft gesetzt und die Streichung der §§ 67 und 67a im Personenstandsgesetz von 2009 rückgängig gemacht werden. Nur so können wir der Imam-Ehe entgegenwirken, die unter Umgehung der standesamtlichen Trauung und oftmals unter Zwang die Polygamie, Kinderehe und Verwandtenehe ermöglicht. Im Ausland geschlossene Ehen gemäß dem Familienrecht der Scharia, die gegen unsere Gesetze und unsere Moralvorstellungen verstoßen, sollen in Deutschland rechtlich nicht anerkannt werden.



Analyse:


Möglicherweise hat es sich noch nicht bis zum harten Kern der AfD herumgesprochen, die BRD gewährt aber - ungeachtet der Realitätsverleugnung einiger ihrer Bürger - jedem Bewohner ihres Staatsgebietes (auch denen mit Doppelpass!) eine vom Grundgesetz garantierte Religions- und Glaubensfreiheit. Das haben die Väter der BRD damals für so unverhandelbar gehalten, dass man eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag benötigen würde, um diesen Grundsatz aufheben zu können. Was hier über den Islam gesagt wird, gilt analog für Christentum und das Original beider Nachfolgereligionen, dem jüdischen Glauben. Alle drei sehen ihren Gott als einzig wahren Gott an, alle drei erheben den Anspruch, die einzig wahre Religion jenes Universums zu sein, das von der von ihnen angebeteten Gottheit erschaffen wurde. Und, ganz nebenbei das, was Helmut Schmidt wirklich dachte und sagte. Es ist genau das Gegenteil dessen, was die AfD hier vermeintlich (oder völlig aus dem Kontext gerissen) zitiert...

Was die AfD zum Islam vorbringt, ist - wie üblich - eine lange Kette nicht belegter Behauptungen, die man glauben kann, oder nicht. Sofern die AfD kein neues Glaubensbekenntnis aus der Taufe zu heben gedenkt, sollte sie es vielleicht doch einmal mit sorgfältiger Recherche und der nachprüfbaren Angabe der Quellen versuchen, aus denen sie ihre unendlichen Weisheiten bezieht. Mich erinnert das Ganze an das Machwerk, das im Internet unter dem Titel "Minority Report" herumgeisterte. Beide verwenden wüste Beschimpfungen und erheben Anschuldigungen, die bar jeglicher Nachprüfbarkeit sind. Sorry, aber überzeugend argumentieren geht anders!

Die im vierten Absatz stehende Beteuerung, die AfD würde uneingeschränkt die Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit anerkennen, ist ein Lippenbekenntnis, das bereits im darauf folgenden Satz relativiert und im weiteren Text dann völlig ad absurdum geführt wird. Was die AfD hier über mehrere Seiten verteilt praktiziert, ist nicht einmal ansatzweise so etwas wie eine rationale Religionskritik, sondern pure fremdenfeindliche Hetze, die es in keinem Punkt für nötig hält, Nachweise für die aufgestellten Behauptungen zu erbringen. Man muss sich nur den dritten Absatz ansehen, um zu wissen, welche Intention hinter all den leeren Schlagworthülsen steckt, die im Sekundentakt vom verbalen Maschinengewehr der AfD ausgeworfen werden:

Viele Muslime leben rechtstreu (und integriert) und sind geschätzte Mitglieder unserer Gesellschaft. Die AfD will jedoch verhindern, dass sich abgeschottete islamische Parallelgesellschaften weiter ausbreiten, in welchen muslimische ,,Friedensrichter“ Rechtsvorschriften der Scharia anwenden und das staatliche Monopol der Strafverfolgung und Rechtsprechung unterlaufen.

Klartext: Obwohl die meisten Muslime unauffällig sind, will die AfD trotz alledem - aus welchem Grund auch immer - verhindern, dass die soeben noch gelobten Muslime abgeschottete islamische Parallelgesellschaften bilden, blah blah blah. Lesen die Presseorgane der AfD die Veröffentlichungen nicht gegen, dass sich in ihrem offiziellen Wahlprogramm solch grobe Diskontinuitäten einschleichen konnten?

Abgesehen davon: Religiöse Trauungen haben in der BRD keinerlei offizielle Bedeutung. Eine Ehe wird in der BRD nur anerkannt, wenn sie von einem Standesbeamten beglaubigt wurde. Was auch immer ohne Standesbeamten geschieht, hat in der BRD keine Rechtsverbindlichkeit.

Ein weiterer Gedanke am Rande: Was würden die Mitglieder und Anhänger der AfD wohl sagen, wenn die fünf Millionen Muslime der BRD sich zusammen täten, und in gleicher Weise wie in diesem Wahlprogramm mit aus den Fingern gesogene Behauptungen versuchten, die Redefreiheit der AfD auf wenige erlaubte Sätze zu beschneiden?

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