Sonntag, 23. Juli 2017

Wahlprogramm 8.10

8.10 Kein Koranunterricht durch verfassungsfeindliche Moscheevereine


Die Koranschulen in Deutschland werden zumeist von Moscheevereinen betrieben. Viele dieser Vereine stehen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ablehnend gegenüber.

Wir fordern deshalb eine flächendeckende Überprüfung aller Moscheevereine und bei Verdacht auf Verfassungsfeindlichkeit als Sofortmaßnahme ein Verbot, Koranunterricht zu erteilen.



Analyse:


Die Wiederholung zur Wiederholung zur Wiederholung:

Bleiben wir doch bei der wesentlich umfassenderen Forderung der AfD aus dem vorhergehenden Unterpunkt 8.7, und plädieren für völlig ideologiefreie Schulen - weder Religion noch politische Indoktrination sollten in Schulen geduldet werden. Kinder müssen in die Lage versetzt werden, sich anhand der in Schulen gelehrten, wissenschaftlich fundierten Fakten selbst eine Meinung bilden zu können. Wer nach dem Abschluss seiner Ausbildung dann wider besseres Wissen auf den Gedanken kommt, er benötigte eine übergeordnete Instanz, die ihn kontrolliert und steuert, kann ja jederzeit in einer Glaubensgemeinschaft seiner Wahl organisiert glauben, oder sich von Politikern vor ihren wie auch immer gearteten ideologischen Wagen spannen lassen...

Abgesehen davon: Das ablehnende Gegenüberstehen mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung haben Moscheevereine wohl mit der AfD gemeinsam. Der einzige Unterschied ist eigentlich, dass die AfD ihre Verfassungsfeindlichkeit mit der Veröffentlichung dieses Wahlprogramms gerichtsverwertbar unter Beweis gestellt hat, während sie den Moscheevereine ein ähnliches Vergehen nur unterstellt, es aber nirgendwo schlüssig nachweist.

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